Allgemeine Geschäftsbedingungen der Loewen Immobilien GmbH & Co. KG
Loewen Immobilien erbringt als Gesellschaft für den Vertrieb von Immobilien Dienstleistungen in Form des Nachweises der Gelegenheit von Vertragsabschlüssen bzw. der Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke und grundstückgleiche Rechte gemäß § 34c der Gewerbeordnung. Dem liegen die nachfolgenden Bestimmungen zugrunde.
1. Alle Angaben zu Angeboten und Gesuchen basieren auf Informationen des jeweiligen Auftraggebers. Loewen Immobilien ist bestrebt möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Mangels der Möglichkeit der detaillierten Prüfung kann Loewen Immobilien keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen.
2. Alle Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben Irrtum und Auslassung vorbehalten.
3. Loewen Immobilien kann neben dem Auftraggeber auch für die jeweils andere Partei (Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter) honorarpflichtig tätig werden.
4. Angebote und Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt. Alle Informationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung von Loewen Immobilien zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Angebotsempfänger gegenüber Loewen Immobilien zu Schadenersatz verpflichtet.
5. Eventuelle Vorkenntnis eines Angebotes ist Loewen Immobilien innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Spätere Anzeigen finden keine Anerkennung.
6. Angebote sind grundsätzlich provisionspflichtig. Provisionsfreie Angebote sind als solche gekennzeichnet. Für Nachweis oder Vermittlung eines Vertragsabschlusses beträgt die Provision bei
a)
An- und Verkauf von Grundbesitz 7,14 % (inkl. 19 % MwSt.) des Kaufpreises einschließlich aller Nebenabreden, hälftig von Käufer und Verkäufer zu zahlen.
b) Erbbaurechtsverträgen 7,14 % (inkl. 19 % MwSt.) des Grundstückswertes einschließlich aller Nebenabreden, hälftig von Käufer und Verkäufer zu zahlen.
c) Vermietung von Wohnraum 2,38 Monatsmieten (inkl. 19 % MwSt.) vom Mieter zu zahlen. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Durchschnittsmiete als Berechnungsgrundlage.
d) Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Flächen 2 Monatsmieten bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren und 4 Monatsmieten bei Verträgen mit längerer Laufzeit, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vormietrechte und Optionszeiten gelten wie Festmietzeiten. Mietfreie Zeiten bleiben unberücksichtigt.
e)Vor- und Ankaufsrechte 1,19 % (inkl. 19 % MwSt.) vom Verkehrswert des Vertragsobjektes, im Zusammenhang mit einer Vermietung oder Verpachtung zusätzlich zur Mieterprovision.
Provisionen sind verdient und fällig mit dem Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses eines Vertrages, für dessen Zustandekommen Nachweis oder Vermittlung von Loewen Immobilien ursächlich oder mit ursächlich sind.
Loewen Immobilien steht auch dann eine Provision gemäß den vorgenannten Sätzen zu, wenn zwischen den vermittelten Vertragsparteien ein anderer als der eigentlich angebotene Vertrag zustande kommt.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der rechtskräftig abgeschlossene Vertrag nachträglich aus Gründen scheitert, die nicht Loewen Immobilien zu verantworten hat.
7. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die gültigen Geschäftsbedingungen von Loewen Immobilien an. Die Inanspruchnahme einer Leistung oder die Auswertung eines erbrachten Nachweises genügen für das Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages.
8. Es gilt deutsches Recht bei Gerichtsstand Bonn, auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Geschäfts- oder Wohnsitz in Deutschland hat oder diesen nach Auftragserteilung verlegt hat, soweit gesetzlich zulässig.
9. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem einzelnen Falle der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von Loewen Immobilien.
Mit der Veröffentlichung dieser Ausgabe der Geschäftsbedingungen gelten für neue Vertragsabschlüsse ausschließlich diese neuen Bestimmungen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen davon unberührt. Die rechtsunwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame im Sinne des ursprünglich Gewollten zu ersetzen, im Streitfalle durch die gesetzliche Bestimmung.
Bonn, 01. August 2010
Loewen Immobilien GmbH & Co. KG • Kaiserstraße 137 • 53113 Bonn
